Neue Verbraucherregeln
EU-Gesetz gegen Greenwashing in der Werbung in Kraft

"Umweltfreundlich" oder "klimaneutral": Solche allgemeinen Werbeslogans sind in der Europäischen Union seit heute verboten, wenn sie nicht ausreichend belegt sind. Außerdem gelten neue Vorgaben etwa beim Recht auf Reparatur und bei Softwareupdates. Ein Überblick über die Änderungen im Verbraucherrecht.

    Illustration: Eine weiße Plastikflasche ist teilweise grün angemalt; auch der Bildhintergrund ist grün. Daneben liegt eine grüne Farbtube, auf der ein Pinsel mit grünen Borsten liegt.
    Das "Greenwashing" von Produkten durch die Hersteller soll durch die neuen EU-Vorschriften verhindert werden. (IMAGO / imagebroker / IMAGO / imageBROKER / Firn)

    Werbeslogans

    Firmen dürfen ab heute nur noch Umweltslogans auf ihre Produkte drucken, die sie auch belegen können. Die Industrie- und Handelskammern empfehlen Unternehmen deshalb, auf Worte wie "umweltfreundlich", "klimaneutral" oder "grün" zu verzichten. Die Hersteller dürfen auch nicht behaupten, dass ein Produkt eine neutrale oder positive Wirkung auf das Klima hat, nur weil anderswo zum Ausgleich Bäume gepflanzt werden.
    Es ist außerdem verboten, ein ganzes Produkt als "klimaneutral" zu bezeichnen, wenn nur einzelne Teile diesen Anspruch erfüllen, zum Beispiel die Verpackung. Das gleiche gilt für die Firma an sich, wenn nur einzelne Geschäftsbereiche tatsächlich nachhaltig sind. Das könnte zum Beispiel Energiekonzerne betreffen, die mit Windenergie werben, ihr Hauptgeschäft aber mit Öl und Gas machen.

    Umweltsiegel

    Unternehmen dürfen keine eigenen Umweltsiegel mehr erfinden, ohne dass eine wissenschaftliche Prüfung dahintersteht. Erlaubt sind nur noch Siegel und Label, die entweder von unabhängiger Stelle zertifiziert wurden oder von Behörden anerkannt sind.

    Angaben zur Garantie

    Waren müssen künftig einen EU-weit einheitlichen Hinweis auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von zwei Jahren tragen. Bietet ein Hersteller darüber hinaus eine eigene Garantie an, muss auch dies deutlich zu sehen sein.

    Reparaturen und Ersatzteile

    In der EU gibt es bereits das sogenannte Recht auf Reparatur: Wer ein Gerät reparieren lassen will, muss beim Hersteller die Gelegenheit dazu bekommen. Ab heute gelten dafür weitere Regeln, die unabhängige Werkstätten stärken sollen. Händler und Hersteller dürfen zum Beispiel nicht behaupten, dass nur die Original-Ersatzteile des Herstellers funktionieren, wenn es Alternativen gibt.

    Haltbarkeit

    Wenn Hersteller oder Händler Angaben dazu machen, wie lange ein Produkt hält, müssen diese auf einem realistischen Nutzungsverhalten beruhen - nicht auf Laborbedingungen. Die EU will außerdem verhindern, dass Produkte absichtlich eingebaute Funktionen oder Teile enthalten, damit sie nach einer bestimmten Zeit kaputt gehen. Weiß ein Händler von einer solchen Schwachstelle, darf er das Produkt laut Gesetz gar nicht mehr bewerben.

    Softwareupdates

    Das Gesetz enthält auch Vorgaben für Software: Hersteller dürfen ein Update nicht als unbedingt nötig verkaufen, wenn es nur die Funktionen ändert oder verbessert. Wenn ein Update für Verschlechterungen sorgen kann, müssen die Hersteller ihre Kunden darüber informieren.

    Was droht bei Verstößen?

    Jedes EU-Land legt die Regeln bei Verstößen selbst fest. In Deutschland können Verbraucherverbände auf Unterlassung klagen, wenn ein Hersteller oder Händler Produkte mit irreführender Werbung vermarktet. Bei flächendeckenden Verstößen sind je nach Schwere Bußgelder möglich, sie sind im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb festgelegt.
    Die neuen EU-Regeln sind seit Februar 2024 beschlossene Sache; seit Anfang dieses Jahres sind sie in deutsches Recht umgesetzt. Der Handelsverband HDE befürchtet trotzdem, dass nach Sonntag noch Waren im Umlauf sind, die vorher produziert wurden und verbotene Werbeslogans tragen. Der Verband fordert deshalb, dass sich Unternehmen vor Gericht darauf berufen können, dass sie ansonsten große Warenmengen hätten vernichten müssen.
    (Zusammengestellt mit Material der Nachrichtenagentur AFP)
    Diese Nachricht wurde am 28.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.