
Die Mitgliedsstaaten haben sich darauf verständigt, dass eine sogenannte "EU Inc." innerhalb von nur zwei Tagen und für eine Gebühr von maximal 100 Euro online registriert werden kann. Diese Start-ups sollen dann im gesamten Binnenmarkt tätig sein dürfen und in bestimmten steuerrechtlichen Fragen einheitlich behandelt werden. Der Rat folgte auch einer Empfehlung der Kommission, dass bezüglich der Mitarbeiterrechte im Grundsatz der Standort des Unternehmens maßgeblich sein soll, wobei im Falle einer grenzüberschreitenden Tätigkeit Anpassungen möglich sind.
Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, eine Positionierung des Europaparlaments zu den Plänen steht noch aus.
Diese Nachricht wurde am 23.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
