
Der in Berlin vorgestellte Leitfaden wurde von Vertretern von mehr als 30 medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet und richtet sich in erster Linie an Fachkräfte im Gesundheitswesen. Das Papier enthält Empfehlungen dafür, wie Gespräche mit Betroffenen geführt werden sollen und wie abgesichert werden kann, dass die Entscheidung für eine Selbsttötung mit Hilfe Dritter aus freiem Willen erfolgt. Dafür formuliert die Leitlinie etwa eine Frist und ein Vier-Augen-Prinzip.
Eine gesetzliche Regulierung des assistierten Suizids gibt es nicht. Das Bundesverfassungsgericht kippte im Jahr 2020 das pauschale Verbot dieser Form der Sterbehilfe, bei der Sterbewilligen beispielsweise tödlich wirkende Medikamente überlassen werden.
Diese Nachricht wurde am 23.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
