
Das sieht ein Gesetzesentwurf vor, den die SPD-Politikerin in Berlin vorlegte. Laut Bundesinnenministerium soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage verlängert werden. Dadurch hätten die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten. Erleichtert werden soll zudem die Ausweisung von Schleusern sowie von Straftätern, die zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Auch Mitglieder krimineller Vereinigungen sollen leichter ausgewiesen werden können. Ist ein Ausreisepflichtiger in Haft müsste ihm laut dem Entwurf eine Abschiebung künftig nicht mehr angekündigt werden.
Der Gesetzentwurf geht nun den Ländern und Verbänden für Stellungnahmen zu. In Kürze soll er vom Bundeskabinett beraten werden.
Diese Nachricht wurde am 11.10.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
