
Die 50+1-Regel hat der Deutsche Fußball-Bund 1988 eingeführt. Darin ist festgeschrieben, dass Kapitalgeber keine Stimmenmehrheit bekommen dürfen, wenn Fußballvereine ihre Profimannschaften in Kapitalgesellschaften umwandeln. Ausnahmen kann es geben, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Das gilt zurzeit für Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg, an denen die Bayer AG beziehungsweise Volkswagen 100 Prozent der Anteile halten. RB Leipzig umgeht die Regel, indem nur sieben dem Sponsor Red Bull nahestehende Gründungsmitglieder ein Stimmrecht im Verein haben.
Bundesliga befürchtet Klagen
Das Bundeskartellamt hat 50+1 im August als grundsätzlich mit europäischem Recht vereinbar eingeschätzt, aber gleichzeitig die Bundesliga aufgefordert, die Regel für alle Klubs gleichermaßen anzuwenden.
Die Liga sieht sich nun in einer Zwickmühle: Entzieht sie Leverkusen und Wolfsburg die Ausnahmen, könnten die Klubs oder die Konzerne, die sie besitzen, vor Gericht ziehen. Gelten die beiden Ausnahmen dagegen weiter, könnten andere Investoren auf eine Ungleichbehandlung verweisen und gegen die Regel klagen.
Fanbündnis droht mit Protesten
Das Fanbündnis fordert, die Einschätzung des Kartellamts schnellstmöglich umzusetzen. In seiner Stellungnahme fordert es ein Bekenntnis aller Vereine zu 50+1. Es gebe "keinen Raum für faule Kompromisse mit VW, Bayer und Red Bull".
Konzernen, die über eine Klage nachdenken, drohen die "Fanszenen Deutschlands" damit, die Proteste auszuweiten: "Überlegt euch gut, ob ihr zum Feindbild von Fußballdeutschland werden wollt. Mit uns ist nicht zu spaßen."
Konzernen, die über eine Klage nachdenken, drohen die "Fanszenen Deutschlands" damit, die Proteste auszuweiten: "Überlegt euch gut, ob ihr zum Feindbild von Fußballdeutschland werden wollt. Mit uns ist nicht zu spaßen."
Auch Fans von Leverkusen und Wolfsburg forderten die Bayer AG und Volkswagen auf, keine rechtlichen Schritte gegen 50+1 zu unternehmen.
Diese Nachricht wurde am 02.11.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
