
Das entschied das Landgericht in Frankfurt am Main. Das gelte für Bilder, die Bereiche zeigten, die von der Straße aus nicht zu sehen sind, heißt es in dem Urteil. Die aus der Luft erstellten Aufnahmen würden vorher nicht angekündigt. Es sei daher unmöglich, einzelne Bereiche des Grundstücks vor einem Überflug zu verdecken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auf den Internet-Diensten Google Maps und Google Earth wird die Erdoberfläche mittels Luft- und Satellitenaufnahmen dreidimensional abgebildet. Der Kläger hatte zuvor bereits durchgesetzt, dass Bilder seines Hauses in den Anwendungen Google Street View und Apple Look Around unkenntlich gemacht werden.
Diese Nachricht wurde am 20.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
