
Das Kölner Verwaltungsgericht hat einen entsprechenden Beschluss der Bundesnetzagentur per Eilentscheid für rechtswidrig erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass weder europäisches noch nationales Recht eine Verpflichtung des Schienenbetreibers zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen vorsähen. Die Gerichtsentscheidung ist nicht anfechtbar.
Die Bundesnetzagentur hatte Mitte Juli angeordnet, dass die für die Infrastruktur zuständige Bahntochter DB InfraGo auf stark belasteten Strecken mindestens ein Viertel der Kapazitäten an Wettbewerber vergeben muss. Die Behörde argumentierte, mehr Wettbewerb habe das Potenzial, bessere Angebote für Fahrgäste zu schaffen. - Hintergrund war der ab 2028 geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo in den deutschen Fernverkehr. Die Deutsche Bahn zog daraufhin gegen den Beschluss vor Gericht und bemängelte unter anderem, die Anordnung verschärfe das strukturelle Kapazitätsproblem.
Az.: 18 L 2186/26
Diese Nachricht wurde am 08.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
