
Dieser sieht Änderungen im Straf- und Zivilrecht vor. So sollen der Besitz, die Herstellung sowie die Verbreitung von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, unter Strafe gestellt werden. Für den privaten Gebrauch gilt hier bisher kein pauschales Verbot. Auch nicht jede Weitergabe ist automatisch strafbar.
Verboten werden soll unter anderem auch bereits die Herstellung sogenannter sexualisierter Deepfakes. Das sind mittels Künstlicher Intelligenz erstellte Bilder oder Videos, die den Anschein erwecken, eine bestimmte Person nackt beziehungsweise bei sexuellen Handlungen zu zeigen.
Weitere geplante Änderungen beziehen sich unter anderem auf den Identitätsmissbrauch, etwa über Fake-Profile im Internet, und sogenanntes Cyber-Stalking. Der Bundestag muss nun über den Gesetzentwurf beraten.
Diese Nachricht wurde am 07.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
