
Elon Musks Unternehmen hatte argumentiert, das Gesetz sei verfassungswidrig, da es die durch die US-Verfassung geschützte Meinungsfreiheit einschränke. Konkret geht es um die Erstellung realistischer Bilder, die intime Körperteile einer identifizierbaren Person zeigen, die auf dem Originalfoto nicht zu sehen sind.
Mehrere Länder prüfen Maßnahmen gegen Chatbot Grok
Bei einem vorherigen Anlauf hatte ein anderes Gericht einen ähnlichen Antrag abgewiesen, mit der Begründung, das Gesetz solle die Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch bekämpfen. Vor allem der Chatbot Grok von xAI steht in der Kritik, weil damit bislang auf Anweisung von Nutzern Millionen von Bildern generiert und verbreitet wurden, auf denen vor allem Frauen und Kinder nackt dargestellt wurden. Mehrere Länder prüfen zurzeit Maßnahmen. Die Europäische Kommission kündigte im Januar eine Untersuchung an.
Diese Nachricht wurde am 03.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
