Grundgesetz Artikel 6 „Pflege und Erziehung der Kinder…“
Artikel 6, Absatz 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."
Fritjhof Lörchner hat Artikel 6, Absatz 2 ausgewählt. Er fragt sich, ob Eltern ihrer Pflicht heute überhaupt noch gerecht werden können.
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