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Grundgesetz Artikel 6
„Pflege und Erziehung der Kinder…“

Artikel 6, Absatz 2: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft."

Fritjhof Lörchner hat Artikel 6, Absatz 2 ausgewählt. Er fragt sich, ob Eltern ihrer Pflicht heute überhaupt noch gerecht werden können.

Äußerungen unserer Anruferinnen und Anrufer geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich die Äußerungen in diesen Anrufen nicht zu eigen.