
Das französische Kassationsgericht bestätigte in Paris die Auslieferung eines als "Gino" bekannten Albaners. Gegen ihn lag ein europäischer Haftbefehl vor. Der Mann hatte sich juristisch gegen die Auslieferung gewehrt, weil er befürchtet, anschließend von Deutschland nach Ungarn überstellt zu werden. Er wird beschuldigt, gemeinsam mit anderen Linksextremisten im Jahr 2023 in Budapest deutsche Rechtsextreme schwer verletzt zu haben. Bei einem Verfahren in Ungarn drohen ihm bis zu 24 Jahre Haft.
Im Fall der bereits verurteilten Maja T. wurde die Haftstrafe heute von sieben auf sechs Jahre reduziert. Ein Berufungsgericht in Budapest entschied, dass die deutsche nicht-binäre Person nicht mehr - wie noch im ersten Urteil - als Mitglied einer kriminellen Vereinigung betrachtet wird.
Diese Nachricht wurde am 30.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
