
Die beiden aus Dänemark und Afghanistan stammenden Angeklagten erhielten achteinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahre Haft. Sie wurden wegen geheimdienstlicher Tätigkeit im Auftrag des Iran und einer versuchten Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer den Präsidenten des Zentralrats der Juden, Schuster, und den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Beck, ausgekundschaftet haben.
Diese Nachricht wurde am 15.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
