
Sie richtet sich gegen den Belastungszeugen und mehrere Medien. "Bei den beanstandeten Äußerungen handelt es sich sämtlich um unwahre Tatsachenbehauptungen", zitierte das Magazin Der Spiegel aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin II hinsichtlich des Zeugens. Das rechtsgerichtete Portal Apollo News hatte dessen Anschuldigungen gegen Hüber unter Berufung auf eine eidesstattliche Versicherung des Mannes veröffentlicht. Das ebenfalls rechtsgerichtete Portal Nius und die Bild-Zeitung hatten ihre Veröffentlichungen darauf gestützt.
Die Richter befanden jedoch in dem Eilverfahren, Hüber "hat als Offizier der DDR-Grenztruppen weder einen Mauerflüchtling misshandelt noch einen Grenzsoldaten vor den Augen anderer Regiments- oder Kompaniemitglieder degradiert". Er habe auch nicht "an einer überkommenen Vergatterungsformel des DDR-Grenzregimes ('aufspüren, festnehmen oder vernichten') festgehalten". Der Zeuge konnte demnach seine Aussagen während einer gerichtlichen Vernehmung nicht beweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hüber hatte mit Artikel gegen AfD für Aufmerksamkeit gesorgt
Hüber ist Ende August nach der Berichterstattung zurückgetreten. Er begründete seinen Schritt in einer von der GdP verbreiteten Erklärung damit, dass er die Anschuldigungen gegen ihn von seiner Gewerkschaft abwenden wolle. Die Vorwürfe wies er zurück. Hüber hatte kurz vor den Veröffentlichungen Aufmerksamkeit erregt, weil er in einem Artikel seiner Gewerkschaftszeitung Polizisten aufgerufen hatte, sich auf eine etwaige AfD-Landesregierung in Sachsen-Anhalt vorzubereiten. Unter anderem hatte er in bestimmten Fällen zur Befehlsverweigerung geraten.
Hüber war einst Politoffizier des DDR-Grenzregimes. Bürger der DDR wurden mit massiven Überwachungsmaßnahmen und dem Befehl zum Schusswaffengebrauch von einem Verlassen der DDR abgehalten.
Diese Nachricht wurde am 24.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
