
Demnach wurde die Entscheidung bereits vor einigen Tagen per Umlaufverfahren getroffen. Ein Beschluss kann künftig mit 13 der 16 Stimmen gefasst werden. Ein Sprecher der Behörde sagte, damit solle die Handlungsfähigkeit der IMK gesichert werden. Hintergründe der Änderung sind das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt und Befürchtungen, dass ein möglicher Innenminister der AfD Beschlüsse blockieren könnte. Für die Beschlussfassung der Innenministerkonferenz galt seit 1954 das Einstimmigkeitsprinzip.
Innenministerkonferenz tagt zweimal im Jahr
Die Innenministerkonferenz ist die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Bundesländer, in der diese ihre Politik koordinieren und gemeinsame Beschlüsse fassen. Der Bundesinnenminister nimmt an ihren Treffen als ständiger Gast mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teil und bringt die Interessen des Bundes in die Beratungen ein. Das Spitzenpersonal der Sicherheitsbehörden des Bundes trägt bei den regulären Sitzungen, die zweimal pro Jahr stattfinden, zur aktuellen Lage vor.
Diese Nachricht wurde am 30.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
