
Ein Sprecher der Hamburger Behörde für Inneres, die derzeit den IMK-Vorsitz hat, bestätigte dem Deutschlandfunk eine entsprechende Meldung der Nachrichtenagentur DPA. Demnach wurde die Entscheidung bereits vor einigen Tagen getroffen. Künftig reichen 13 der insgesamt 16 Stimmen aus, um Beschlüsse zu fassen.
Ein Sprecher der Behörde sagte, damit solle die Handlungsfähigkeit der IMK gesichert werden. Hintergründe der Änderung sind das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt und Befürchtungen, dass ein möglicher Innenminister der AfD Beschlüsse blockieren könnte.
Für die Beschlussfassung der Innenministerkonferenz galt seit 1954 das Einstimmigkeitsprinzip.
Diese Nachricht wurde am 30.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
