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Deutschlandradio-Intendant Willi Steul stellt sein Amt 2017 zur Verfügung

Deutschlandradio-Intendant Dr. Willi Steul (65) stellt sein Amt zum 1. Mai 2017 zur Verfügung. Steul steht seit dem 1. April 2009 an der Spitze des nationalen Hörfunks und wurde 2014 im Amt bestätigt. Nun stellt er sein Amt zum 1. Mai 2017 zur Verfügung.

23.11.2016
    Dr. Willi Steul, Intendant von Deutschlandradio
    Dr. Willi Steul, Intendant von Deutschlandradio (© Deutschlandradio/B. Fürst-Fastré )
    In einem Schreiben an den Vorsitzenden des Verwaltungsrates von Deutschlandradio, den ZDF-Intendanten Dr. Thomas Bellut, betont Steul, es sei nun der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Staffelübergabe an seine Nachfolgerin oder seinen Nachfolger einzuleiten.
    Die Debatte um die langfristige Finanzierung, den Auftrag und die Strukturen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks werde bereits jetzt deutlich schärfer, so Steul in seinem Brief. "Um in dieser Diskussion eine aktive Rolle spielen zu können, benötigt Deutschlandradio einen mit den Bedingungen des Hauses vertrauten und eingearbeiteten Intendanten, der sowohl nach innen als auch nach außen eine deutlich über das Jahr 2019 hinaus reichende Führungsperspektive vermittelt."
    So viele Hörer wie nie zuvor
    "Deutschlandradio ist ein gut bestelltes Feld", so Willi Steul weiter in seinem Schreiben an Thomas Bellut. Die Programme seien in seiner Amtszeit erfolgreich weiterentwickelt worden, man erreiche so viele Hörer wie nie zuvor seit der Gründung von Deutschlandradio im Jahr 1994.
    Auch im Online-Bereich und auf digitalen Drittplattformen genieße das Angebot des Hauses hohe Akzeptanz. Daneben seien unter seiner Führung seit 2009 auch die technischen und administrativen Bereiche von Deutschlandradio erfolgreich modernisiert und auf die digitale Welt ausgerichtet worden. Und schließlich sei die für Deutschlandradio und die Zukunft der gesamten Gattung Radio besonders wichtige Entwicklung bei DAB+ unumkehrbar.
    Über das genaue Datum der Stabübergabe wird im Einvernehmen mit dem Verwaltungsrat entschieden. Dieser muss dem Hörfunkrat eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger zur Wahl vorschlagen. Laut Staatsvertrag ist dafür in beiden Gremien von Deutschlandradio eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.