
Sein Ministerium bestätigte mehreren Nachrichtenagenturen Details zu den Plänen. Das Vorhaben geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und SPD zurück. Vorgesehen ist unter anderem, dass eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur beim Nachweis einer "zwingenden Notwendigkeit" möglich sein soll. Eine Landesregierung müsste beweisen, dass alle anderen Mittel wie Neubau und Förderung von Wohnraum ausgeschöpft worden seien und nicht zum Ziel geführt hätten. Wenn enteignet werde, müsse
eine Entschädigung unmittelbar und in Geld erfolgen - ausschließlich zum vollen Verkehrswert. Der sei durch ein Gutachten zu ermitteln.
eine Entschädigung unmittelbar und in Geld erfolgen - ausschließlich zum vollen Verkehrswert. Der sei durch ein Gutachten zu ermitteln.
Die Pläne auf Bundesebene dürften das Vorhaben von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin erschweren, große private Wohnungsbestände in der Hauptstadt zu vergesellschaften. - Dies ist ein Thema der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen den drei Parteien.
Diese Nachricht wurde am 25.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
