"Investitionsschutzgesetz"
Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen - verfassungsrechtliche Bedenken aus der SPD

Bundesinnenminister Dobrindt hat Eckpunkte für ein neues Investitionsschutzgesetz vorgelegt, das die Hürden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände deutlich erhöhen soll. Sein Ministerium bestätigte mehreren Nachrichtenagenturen Details zu den Plänen. Der SPD-Bundestagsabgeordnete und Berichterstatter für Mietrecht, Demir, machte Vorbehalte geltend.

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) steht am Rednerpult des Bundestags.
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) (picture alliance / Andreas Gora / Lenny Karpe)
    Die Pläne Dobrindts sehen unter anderem vor, dass eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur beim Nachweis einer "zwingenden Notwendigkeit" möglich sein soll. Eine Landesregierung müsste beweisen, dass alle anderen Mittel wie Neubau und Förderung von Wohnraum ausgeschöpft worden seien und nicht zum Ziel geführt hätten. Wenn enteignet werde, müsse eine Entschädigung unmittelbar und in Geld erfolgen - ausschließlich zum vollen Verkehrswert. Der sei durch ein Gutachten zu ermitteln. Das Vorhaben geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und SPD zurück.

    Bedenken vom Mietrechtsexperten der SPD

    Der Partei- und Fraktionsvorsitzende der SPD in Berlin, Krach, sprach von peinlichem Aktionismus Dobrindts. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Demir machte im "Tagesspiegel" verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Er geht davon aus, dass die geplanten Regelungen vom Bundesverfassungsgericht gekippt würden. Über die konkurrierende Gesetzgebung versuche Dobrindt, ein bundesgesetzliches Verbot gegenüber den Ländern zu schaffen, sagte Demir. Das stehe im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demir erklärte, wenn Dobrindt Vergesellschaftungen unterbinden wolle, solle er das Grundgesetz ändern. Dafür habe er aber nicht die nötige Zweidrittelmehrheit.
    Die Pläne von Dobrindt dürften das Vorhaben von Linkspartei, Grünen und SPD in Berlin erschweren, große private Wohnungsbestände in der Hauptstadt zu vergesellschaften. Dies ist ein Thema der laufenden Koalitionsverhandlungen zwischen den drei Parteien. In einem Brief hatte sich der SPD-Politiker Demir für die Aufnahme der Koalitionsverhandlungen ausgesprochen.

    Kritik von Linken-Co-Chef

    Luigi Pantisano, Bundesvorsitzender der Linkspartei, verteidigte im Deutschlandfunk die Vergesellschaftungspläne seiner Partei in Berlin. Angesprochen auf private Immobilien-Investoren, sagte er, dass er nicht wolle, dass sie nach Berlin oder andere Städte kommen. "Wohnraum ist dafür da, dass Menschen darin leben." Dazu brauche es keine Gewinne von Investoren und großen Unternehmen. Er kritisierte in diesem Zusammenhang das Wohnungsunternehmen, das am stärksten von den Vergesellschaftungsplänen betroffen wäre, die Firma Vonovia. Deren Aktionäre bekämen "Milliarden ausgeschüttet, während Mieter in verschimmelten Wohnungen leben müssen."
    Die Spitzenkandidatin der Berliner Linken, Eralp, hält den Vorstoß von Bundesinnenminister Dobrindt gegen mögliche Vergesellschaftungen ebenfalls für verfassungswidrig. Eralp sagte im ZDF, man könne nicht durch ein Bundesgesetz verhindern, was das Grundgesetz vorsehe. Mit Investitionsschutz habe der Vorstoß nichts zu tun, sondern es sei ein Schritt gegen die Berliner Mieterinnen und Mieter.

    Aus dem Deutschlandfunk-Programm

    Verfassungsrechtliches Neuland? Bundesinnenminister gegen Vergesellschaftungen
    Diese Nachricht wurde am 26.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.