"Investitionsschutzgesetz"
Innenminister Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen von Wohnungen

Bundesinnenminister Dobrindt hat Eckpunkte für ein neues Investitionsschutzgesetz vorgelegt.

    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) steht am Rednerpult des Bundestags.
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) (picture alliance / Andreas Gora / Lenny Karpe)
    Es soll die Hürden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erhöhen. Sein Ministerium bestätigte mehreren Nachrichtenagenturen Details zu den Plänen. Das Vorhaben geht auf einen Beschluss des Koalitionsausschusses von Union und SPD zurück. Vorgesehen ist unter anderem, dass eine Vergesellschaftung von Mietwohnungen nur beim Nachweis einer "zwingenden Notwendigkeit" möglich sein soll. Eine Landesregierung müsste beweisen, dass alle anderen Mittel wie Neubau und Förderung von Wohnraum ausgeschöpft worden seien und nicht zum Ziel geführt hätten.
    Die Parteien Die Linke, Grüne und SPD in Berlin planen derzeit, Wohnungsbestände von Großkonzernen in der Hauptstadt zu vergesellschaften.
    Diese Nachricht wurde am 26.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.