
Das Bundeskabinett beschloss in Berlin die jährliche Verordnung des Arbeitsministeriums zur Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen - also jener Gehaltsgrenzen, bis zu denen Sozialbeiträge abgezogen werden. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt sie demnach von rund 5.800 auf 6.375 Euro im Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird sie von 8.450 auf 8.850 Euro angehoben.
Für einen Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb dieser Grenzen ergibt sich bei ansonsten gleichbleibenden Beitragssätzen eine monatliche Mehrbelastung von knapp 102 Euro. Für Kinderlose droht eine noch höhere Belastung, da ihr Zuschlag zur Pflegeversicherung ebenfalls steigen soll. Für die überwiegende Mehrheit ändert sich nach Angaben des Arbeitsministeriums nichts.
Die Beitragsgrenzen werden jährlich nach gesetzlichen Vorgaben an die Lohnentwicklung angepasst. Für 2027 ist der Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2025 um 4,38 Prozent maßgeblich.
Diese Nachricht wurde am 07.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
