
Der kirchliche Träger erklärte, Beschäftigte seien verpflichtet, auch außerhalb ihres Dienstes die Grundwerte der Evangelischen Kirche zu achten. Dazu zähle unter anderem die unantastbare Würde jedes Menschen. Die 60-jährige AfD-Politikerin kandidiert für den Kreistag in Friesland und den Gemeinderat Wangerland. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte sie, sie bereite eine Kündigungsschutzklage vor.
Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, könnte Fachleuten zufolge erstmals grundsätzlich geklärt werden, ob kirchliche Arbeitgeber Beschäftigten, die für die AfD kandidieren, kündigen dürfen. Nicht-kirchlichen Arbeitgebern ist ein solches Vorgehen unter anderem wegen der Meinungsfreiheit untersagt.
Die AfD in Niedersachsen wird vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft.
Diese Nachricht wurde am 19.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
