
2025 gab es ebenfalls nur einen Antrag, wie das für die Bearbeitung zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn dem Evangelischen Pressedienst mitteilte. In der Bundesrepublik gab es zwischen 1945 und 1969 rund 50.000 Verurteilungen auf Grundlage des Strafrechtsparagrafen 175, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen Männern verbot. Die Betroffenen haben seit 2017 Anspruch auf Entschädigung. Bei Inkrafttreten der Regelung rechnete die Bundesregierung mit mehreren Tausend Anträgen.
Die tatsächlichen Zahlen liegen jedoch weit darunter. Insgesamt beantragten laut dem Bundesamt für Justiz seit Inkrafttreten des Gesetzes 201 Menschen eine Entschädigung; 148 Fälle wurden positiv beschieden. Es wurden insgesamt 708.000 Euro ausgezahlt.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
