Antragsfrist noch bis Mitte 2027
Kaum noch Anträge auf Entschädigung für verurteilte Homosexuelle

Seit Beginn dieses Jahres ist nur ein einziger Antrag auf Entschädigung wegen einer Verurteilung von einvernehmlichen homosexuellen Handlungen gestellt worden.

    Zwei Männer halten Händchen. Das Paar läuft durch eine Straße. Wir sehen vor allem ihre Hände.
    Auch einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Männern waren in BRD und DDR bis in die 60er verboten. In der DDR gab es aber deutliche weniger Verfahren. (Imago | Westend61)
    2025 gab es ebenfalls nur einen Antrag, wie das für die Bearbeitung zuständige Bundesamt für Justiz in Bonn dem Evangelischen Pressedienst mitteilte. In der Bundesrepublik gab es zwischen 1945 und 1969 rund 50.000 Verurteilungen auf Grundlage des Strafrechtsparagrafen 175, der einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen Männern verbot. Die Betroffenen haben seit 2017 Anspruch auf Entschädigung. Bei Inkrafttreten der Regelung rechnete die Bundesregierung mit mehreren Tausend Anträgen.
    Die tatsächlichen Zahlen liegen jedoch weit darunter. Insgesamt beantragten laut dem Bundesamt für Justiz seit Inkrafttreten des Gesetzes 201 Menschen eine Entschädigung; 148 Fälle wurden positiv beschieden. Es wurden insgesamt 708.000 Euro ausgezahlt.
    Diese Nachricht wurde am 26.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.