Bundesdatenschutzbeauftragter
Kelber verteidigt Klage gegen BND - "geht um den Kern der Aufgabe meiner Behörde"

Der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber hat seine Klage gegen den Bundesnachrichtendienst verteidigt.

24.05.2024
    Berlin: Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, nimmt an der Vorstellung des Tätigkeitsbericht für Datenschutz vor der Bundespressekonferenz teil.
    Ulrich Kelber (SPD), Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Wolfgang Kumm/dpa)
    Kelber sagte im Deutschlandfunk, es gehe dabei um den Kern der Aufgabe seiner Behörde, die nicht zuletzt das Bundesverfassungsgericht als notwendig dargestellt habe. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nehme an Stelle von Menschen deren Rechte wahr, die in der Regel nicht wüssten, dass sie von einer Datensammlung betroffen seien. Seine Behörde sei zudem mit den gleichen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet wie der Nachrichtendienst, so dass es bei der Kontrolle nicht um eine Öffnung nach außen gehe. Kelber betonte, in der Regel funktioniere die Zusammenarbeit mit dem BND gut. In einzelnen Punkten habe man aber unterschiedliche rechtliche Auffassungen, und um die gehe es jetzt. Kelbers Behörde hatte gestern mitgeteilt, dass sie den Bundesnachrichtendienst vor dem Bundesverwaltungsgericht verklagt. Zur Begründung hieß es, der BND verwehre Einsicht in Unterlagen, die für die Kontrolle des Nachrichtendienstes "unbedingt notwendig" seien. Der Datennschutzbeauftragte beanstandet auch, dass eine Beschwerde wegen verweigerter Akteneinsicht beim zuständigen Kanzleramt unberücksichtigt geblieben sei.
    Diese Nachricht wurde am 24.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.