Debatte um AfD-Verbotsverfahren
Kerkeling spricht bei Anhörung im Thüringer Landtag

Der Entertainer Hape Kerkeling, dessen Großvater KZ-Häftling in Buchenwald war, hat der AfD wegen der Relativierung des Nationalsozialismus Verfassungsfeindlichkeit vorgeworfen.

    Hape Kerkeling sitzt während einer mündlichen Anhörung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD auf Bundesebene im Plenarsaal des Thüringer Landtags. Er schaut ernst, seine Hände liegen auf dem Tisch, an dem er sitzt.
    Hape Kerkeling bei der Anhörung zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD (picture alliance / dpa / Martin Schutt)
    Wer die verbrecherische Vergangenheit dieses Landes verharmlose, verwirke jede politische Daseinsberechtigung in unserer Demokratie, sagte Kerkeling bei einer Anhörung im Thüringer Landtag zu Fragen eines AfD-Verbotsverfahrens. Allein die beschönigende Haltung gegenüber der NS-Diktatur bedeute in seinen Augen, dass die AfD verfassungswidrig sei, erklärte er in Thüringen weiter.

    Juristen sehen Kriterien für Verbotsverfahren erfüllt

    Der Jurist Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte warf der AfD ein rassistisches und nationalvölkisches Weltbild vor. "Die AfD zielt auf die Beseitigung der demokratischen Grundordnung ab", sagte er. Ein Parteiverbotsverfahren habe zwar hohe Hürden. Im Fall der AfD sehe er sie aber als erfüllt an.
    Kathrin Groh von der Universität der Bundeswehr sagte, die AfD schüre Angst und Vergeltungswünsche in der Gesellschaft. Zur Frage, ob sich ein Verbotsantrag gegen die Bundespartei oder gegen einzelne Landesverbände richten sollte, erklärte sie, dass ein isolierter Antrag gegen einen Landesverband wohl schneller zu einem Ergebnis führen könnte.
    Kyrill-Alexander Schwarz, Professor für öffentliches Recht an der Universität Würzburg, vertrat die Ansicht, dass für ein AfD-Verbotsverfahren ein wichtiges Kriterium erfüllt sei - die Gefährdung des Bestandes der Bundesrepublik. Er begründete das mit Forderungen der AfD nach einem Austritt aus der EU und zumindest von Teilen der Partei nach einem Austritt aus der NATO.
    Die Linksfraktion hatte die Anhörung von Fachleuten im Rahmen eines Prüfverfahrens zu einem AfD-Verbot beantragt.
    Diese Nachricht wurde am 30.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.