Bundesrat
Künftig haften auch Vermieter von E-Scootern bei Unfällen

Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter Schadenersatz bekommen.

    E-Roller vor dem Brandenburger Tor.
    Künftig gelten bei Unfällenmit E-Scootern die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. (picture alliance / Wolfgang Kumm / dpa)
    Der Bundesrat ließ dafür ein Gesetz von Justizministerin Hubig passieren.
    Demnach gelten künftig bei Unfällen die gleichen Haftungsregeln wie für andere Kraftfahrzeuge. Damit sind auch die Vermieter der Roller als Halter in der Verantwortung. Sie müssen für die Unfallkosten aufkommen, wenn es nicht gelingt, den eigentlichen Verursacher zu belangen. - Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern nimmt seit Jahren zu.
    Diese Nachricht wurde am 25.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.