Freitag, 19. April 2024

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Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit im Konflikt
"Charlie Hebdo hat es darauf angelegt"

"Rechtlich geschützte Freiheiten sind immer auch rechtlich begrenzte Freiheiten", meint der Bonner Staatsrechtler Christian Hillgruber. Im DLF erklärte er, warum die französische Satire-Zeitschrift "Charlie Hebdo" den Hass der Muslime herausgefordert habe - und warum er für eine Verschärfung des Blasphemie-Paragrafen eintritt.

Christian Hillgruber im Gespräch mit Michael Köhler | 03.04.2015
    Eine Person hält die Ausgabe der Zeitschrift "Charlie Hebdo" vom 7. Januar 2015 in Händen.
    Die Ausgabe der französischen Satire-Zeitschrift "Charlie Hebdo" vom 7. Januar 2015 (AFP / Bertrand Guay )
    Die Freiheit des einen ende notwendigerweise dort, wo die Freiheit des anderen beginne, konstatierte Hillgruber. Darüber hinaus gebe es aber auch Grenzen, die sich aus Gemeinwohlerwägungen ergäben. Aus einer abstrakten Angst vor Terror die eigene Freiheit zu beschränken, sei natürlich falsch. Die Frage nach Freiheitsbeschränkungen müsse stets einem Rationalitätstest unterzogen werden. Im Kern gehe es dabei um die Frage, wo individuelle Freiheit aus vernünftigen Allgemeinwohlerwägungen eingegrenzt werden müsse, damit ein friedliches Zusammenleben – was die Kernaufgabe des säkularen Rechts sei – möglich bleibe.
    Dabei gehe es nicht darum, Kritik und scharfe Auseinandersetzungen in Sachen Religion zu unterbinden. Dieser Meinungskampf müsse aber zivilisiert geführt werden – ohne Diffamierungen und ohne provokative Verletzungen der jeweils anderen Seite. "Manchmal gibt es so eine perverse Lust bei einigen, andere da zu verletzten, wo sie wissen, dass sie empfindsam sind", sagte Hillgruber. Die Grenzziehung sei natürlich schwer, allerdings müsse sich das Recht in vielen Bereichen mit hochkomplexen Grenzziehungen beschäftigen, sodass eine solche auch im Konflikt zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz Gläubiger möglich sein müsse.
    Der Fall "Charlie Hebdo"
    Als Beispiel für einen Fall, in dem bewusst religiöse Gefühle verletzt worden seien, nannte Hillgruber die Ereignisse um die französische Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo: "Dieses Magazin hat es auch wirklich darauf angelegt. Im Untertitel nennt es sich 'Le journal irresponsable' was für mich eben auch zum Ausdruck bringt, dass tatsächlich keinerlei Rücksicht genommen wird."
    "Rücksicht zu nehmen, auf das, was dem anderen heilig ist, das meine ich, sollte doch geschehen. Dann bleibt Kritik auch in scharfer Form nach wie vor möglich", so Hillgruber.
    Der Bonner Strafrechtsprofessor fordert eine Verschärfung des sogenannten Blasphemie-Paragrafen § 166 im Strafgesetzbuch, der die Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen unter Strafe stellt.