
Die Summe ergibt sich daraus, dass die Kläger für jeden betroffenen Heranwachsenden im Land mehrere tausend Dollar Strafe veranschlagen. Die stellvertretende kalifornische Generalstaatsanwältin O'Neill sagte in ihrem Eröffnungsplädoyer, Meta habe Kinder und Jugendliche abhängig gemacht, die Funktionsweise ihrer Gehirne "ausgenutzt" und die Öffentlichkeit in die Irre geführt.
Bei den geforderten Beschränkungen geht es um Funktionen wie das sogenannte Endlos-Scrollen, sehr häufige Benachrichtigungen und das Zählen von "Gefällt mir"-Reaktionen. Es geht also um die Art, wie solche Online-Netzwerke konzipiert sind, und nicht gegen die Inhalte, die sie verbreiten. In dem Prozess will die Anklage auch Konzernchef Zuckerberg befragen. Meta weist die Vorwürfe zurück und argumentiert, bereits ausreichend Schutzmaßnahmen für minderjährige Nutzerinnen und Nutzer ergriffen zu haben.
Bereits zuvor mehrfach verurteilt
Meta hatte zuletzt Niederlagen vor US-Gerichten wegen ähnlicher Vorwürfe erlitten. So wurde der Facebook-Mutterkonzern erst Anfang August im Bundesstaat New Mexico wegen des Vorwurfs der Gefährdung der psychischen Gesundheit von Kindern zu einer Strafe von 567 Millionen Dollar verurteilt. Zudem schütze der Konzern Minderjährige nicht ausreichend vor sexueller Ausbeutung. Demnach soll das Geld in einen Fonds für Kinder fließen, die durch Nutzung sozialer Medien Schaden genommen haben. Das Urteil sieht für Minderjährige auch Begrenzungen bei der Nutzungsdauer etwa von Facebook und Instagram vor. Unter anderem sollen sie bei Facebook und Instagram maximal 90 Stunden pro Monat verbringen dürfen. Meta sprach daraufhin von einer falschen Darstellung und kündigte Berufung an.
Bereits im März hatten Meta und auch die Google-Videoplattform YouTube einen Prozess um das Suchtpotenzial von Online-Diensten verloren. Geschworene in Los Angeles kamen zu dem Schluss, dass die Plattformen fahrlässig handelten und Nutzer ungenügend über Risiken informierten. Auch dieses Urteil wollen die Unternehmen kippen.
Diese Nachricht wurde am 19.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
