Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden. Es fehle an den besonderen Gründen, die eine Nebenklage rechtfertigen würden. Die Firmen hatten geltend gemacht, einen existenziellen Schaden erlitten zu haben. Dem folgten die Richter nicht. Gemessen an den Milliarden-Investitionen in die Pipelines seien die Reparaturkostsen kein wirtschaftlicher Totalschaden.
Mitte des Monats beginnt ein Prozess im Zusammenhang mit den Nord-Stream-Anschlägen. Angeklagt ist ein Ukrainer.
Die Leitungen waren für den Transport von russischem Gas nach Deutschland gebaut worden. Bei den Anschlägen im September 2022 wurden sie schwer beschädigt. Sie waren zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb. Die deutschen Ermittler vermuten einen ukrainischen Plan hinter den Anschlägen. Die Ukraine bestreitet das.
Diese Nachricht wurde am 02.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
