
Das Verwaltungsgericht Oldenburg sah jedoch keinen offensichtlichen Fehler im Vorgehen des Wahlausschusses, der später zur Ungültigkeit der Wahl führen könnte.
Das Gremium war zu der Einschätzung gekommen, dass der AfD-Politiker nicht die Gewähr biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Nach Angaben des Gerichts stützte sich die Prüfung nicht allein auf Sicherts AfD-Mitgliedschaft und seine politischen Funktionen. Der zuständige Kreiswahlausschuss habe bei seiner Entscheidung auch eine Vielzahl von ihm persönlich zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen und Betätigungen hinzugezogen. Neben Sichert dürfen drei weitere AfD-Politiker nicht bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September antreten.
(Az. 6 B 4195/26)
Diese Nachricht wurde am 18.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
