Verwaltungsgericht
Niedersachsen: Eilantrag von AfD-Politiker Sichert gegen Ausschluss von Landratswahl abgewiesen

Im Streit um die Nichtzulassung von AfD-Politikern zu den Kommunalwahlen in Niedersachsen hat der Bundestagsabgeordnete Sichert eine Niederlage vor Gericht erlitten. Er wollte erreichen, doch noch zur Landratswahl im Kreis Friesland zugelassen zu werden.

    Martin Sichert (AfD) spricht in der 88. Plenarsitzung der 21. Legislaturperiode im Deutschen Bundestag.
    Der AfD-Politiker Martin Sichert (Bernd von Jutrczenka/dpa)
    Das Verwaltungsgericht Oldenburg sah jedoch keinen offensichtlichen Fehler im Vorgehen des Wahlausschusses, der später zur Ungültigkeit der Wahl führen könnte.
    Das Gremium war zu der Einschätzung gekommen, dass der AfD-Politiker nicht die Gewähr biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Nach Angaben des Gerichts stützte sich die Prüfung nicht allein auf Sicherts AfD-Mitgliedschaft und seine politischen Funktionen. Der zuständige Kreiswahlausschuss habe bei seiner Entscheidung auch eine Vielzahl von ihm persönlich zuzurechnenden öffentlichen Äußerungen und Betätigungen hinzugezogen. Neben Sichert dürfen drei weitere AfD-Politiker nicht bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September antreten.
    (Az. 6 B 4195/26)
    Diese Nachricht wurde am 18.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.