
Eine solche Strafe kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Zschäpe, die im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt.
Anhörung in München
Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen eigens zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die während des Vollzugs hervorgetretenen Umstände nicht von einem solchen Gewicht seien, dass sie die außergewöhnlich hohe Tatschuld so weit ausgleichen könnten, dass schon nach Vollstreckung der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nun kein weiteres Strafvollstreckungsbedürfnis mehr bestünde. Daher komme eine Strafrestaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.
Der Nationalsozialistische Untergrund war eine Terrorzelle, bestehend aus Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die von 2000 an unerkannt zehn Morde in ganz Deutschland verübte, fünf davon in Bayern. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Die beiden töteten sich 2011, um ihrer Festnahme zu entgehen - erst damit war der NSU aufgeflogen. Zschäpe, einzige Überlebende des Trios, wurde als Mittäterin verurteilt, auch wenn es bis heute keinen Beweis gibt, dass sie selbst an einem Tatort war.
Diese Nachricht wurde am 27.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.



