Prozess gegen Erzbistum Köln
Oberlandesgericht stellt Missbrauchsbetroffener Rekordsumme in Aussicht

Das Oberlandesgericht Köln hat im Prozess gegen das Erzbistum Köln einem Missbrauchsopfer ein Schmerzensgeld zwischen 500.000 und 600.000 Euro in Aussicht gestellt.

    Schräg von unten fotografiert: Das Südportal des Kölner Doms.
    Das Oberlandesgericht Köln stellt Missbrauchsopfer ein Schmerzensgeld zwischen 500.000 und 600.000 Euro in Aussicht. (picture alliance / Daniel Kalker)
    Es wäre die höchste von einem deutschen Gericht in einem vergleichbaren kirchlichen Fall zugesprochene Summe. Bislang lag sie bei 300.000 Euro. Eine Gerichtssprecherin teilte mit, anders als die Vorinstanz halte das Oberlandesgericht eine Haftung des Erzbistums für möglich. Ein Urteil wird für Ende November erwartet.
    Das Landgericht Köln hatte im Juli vergangenen Jahres die Klage der Frau abgewiesen und argumentiert, der Täter - ein katholischer Priester - habe bei den Missbrauchsfällen als Pflegevater und somit als Privatmann und nicht in Ausübung seines geistlichen Amtes gehandelt. Dagegen betonte nun das Oberlandesgericht, erste Taten hätten sich bereits ereignet, bevor der Priester Pflegevater des Mädchens geworden sei. Dieses war in den 1980ern über Jahre hinweg von dem Kleriker missbraucht worden.
    Diese Nachricht wurde am 15.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.