
Das teilte die Staatsanwaltschaft in Landshut mit. Es habe weder auf Seiten der Polizei noch der Streitkräfte ein strafbares Verhalten gegeben, hieß es.
Die Schüsse hatten sich während einer Bundeswehrübung auf einem Gelände ereignet, die ordnungsgemäß angemeldet, den Polizisten aber nicht bekannt war. Eine Kette von Missverständnissen führte dazu, dass ein Soldat durch Schüsse von Polizisten verletzt wurde. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft durften die Polizisten schießen, da sie von einer Notwehrlage ausgehen konnten. Auch bei der Bundeswehr habe es keine Fehler bei der Planung, Vorbereitung und tatsächlichen Übung gegeben, erklärte die Behörde.
Diese Nachricht wurde am 28.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
