Oberverwaltungsgericht
Pornoseiten bleiben vorerst für Nutzer zugänglich

Die pornografischen Internetangebote "Pornhub" und "Youporn" müssen für Nutzer in Deutschland vorerst nicht gesperrt werden.

    Ein Mann sitzt vor einem Laptop, auf dem verschwommen eine Pornoseite zu sehen ist.
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bemängelt, dass bei Pornoseiten keine wirksame Überprüfung des Alters stattfindet. (picture alliance / Zoonar / Dmitri Maruta)
    Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte zwei Eilbeschlüsse, wonach entsprechende Sperrverfügungen der Landesanstalt für Medien NRW voraussichtlich gegen EU-Recht verstoßen. Nach Auffassung der Richter in Münster sind die Angebote der Seiten zwar nicht mit den deutschen Jugendschutzvorgaben vereinbar. So finde keine wirksame Überprüfung des Alters statt. Das in Zypern ansässige Unternehmen, das die Webseiten betreibt, sei aber nicht an die deutschen Regelungen zum Jugendmedienschutz gebunden.
    Im Juli 2025 hatte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entsprechende Sperrverfügungen der Medienanstalt Rheinland-Pfalz gegen deutsche Internetanbieter noch für zulässig erklärt. [Az: 2 B 10575/25.OVG und 2 B 10576/25.OVG]
    Diese Nachricht wurde am 09.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.