Er sagte in Zeitungsinterviews, unheilbar kranken Erwachsenen sollte Sterbehilfe unter strengen Auflagen ermöglicht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf solle im April vorgelegt werden.
Als eine Voraussetzung für Sterbehilfe nannte Macron die volle Urteilsfähigkeit des Betroffenen. Dem Sterbewilligen solle ein tödlich wirkendes Medikament verordnet werden dürfen, das dieser selbstständig oder mit Hilfe Dritter zu sich nimmt.
In Frankreich ist aktive Sterbehilfe bisher verboten. Im vergangenen Frühjahr hatte sich ein Bürgerkonvent mit deutlicher Mehrheit für die aktive Sterbehilfe ausgesprochen.
Diese Nachricht wurde am 11.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.