
Diesen lehnte das Oberlandesgericht Hamburg als unbegründet ab. In dem Verfahren ist ein früherer Offizier der ukrainischen Streitkräfte unter anderem wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt. Er soll die Sprengung mitgeplant und zum Sabotageteam gehört haben. Seine Anwälte hatten den Antrag unter anderem damit begründet, dass sich ihr Mandant an weitreichende militärische Geheimhaltungsvorschriften halten müsse. Das hindere ihn daran, sich umfassend zu äußern. Daher sei das Gerichtsverfahren unfair. In dem Prozess sind Verhandlungstermine bis Ende Januar angesetzt.
Diese Nachricht wurde am 27.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
