
Schon nach heutiger Gesetzeslage müsse die Bundesregierung im Jahr 2040 voraussichtlich knapp 37 Prozent ihrer Steuereinnahmen an die Rentenkasse überweisen, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestages, aus dem mehrere Medien zitieren. Mit dem geplanten neuen Rentenreformpaket könne der ergänzende Finanzbedarf sogar auf fast 46 Prozent der Steuereinnahmen steigen. Derzeit liegt die Quote demnach bei rund 29 Prozent.
Ein großes Kostenrisiko des Reformkonzepts sieht der Rechnungshof darin, dass Neurentnern ein dauerhaftes Rentenniveau garantiert werde. Dies soll längerfristig mit einer neuen Kapitalrente finanziert werden. Sollte sich die Kapitalrente aber verzögern oder zu wenig Rendite abwerfen, müsste auch dafür der Bundeshaushalt einspringen.
Diese Nachricht wurde am 02.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
