
Die Bundespolizei erhält zusätzliche Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität. So soll die Behörde für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer selbst Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam beantragen können. Auch die Möglichkeiten der Gesichtserkennung oder Telekommunikationsüberwachung werden ausgeweitet.
Im Juli 2021 war eine geplante Reform des Gesetzes im Bundesrat gescheitert. Einige Bundesländer hatten Überschneidungen der Kompetenzen von Bundespolizei und Landespolizeien befürchtet. Auch ein entsprechendes Vorhaben der Ampel-Koalition wurde nicht zum Abschluss gebracht. Nach mehreren Anpassungen stimmten heute 322 - und damit die Mehrheit der 630 Bundestagsabgeordneten - für das Gesetz.
Diese Nachricht wurde am 26.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
