Anschlag bei Berliner CSD
Schutz queerer Menschen: Bundesjustizministerin Hubig drängt auf Grundgesetz-Änderung

Bundesjustizministerin Hubig drängt darauf, als Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day den Schutz queerer Menschen ins Grundgesetz aufzunehmen.

    Stefanie Hubig spricht bei einer Pressekonferenz vor einem hellblauen Hintergrund in ein Mikrofon.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Die SPD-Politikerin sagte der Düsseldorfer Zeitung "Rheinische Post", Bundeskanzler Merz habe nach dem Attentat erklärt, dass der Staat sich für den Schutz der queeren Gemeinschaft einsetzen werde. Eine Ergänzung der Verfassung würde diese Ankündigung mit Leben füllen.
    Es geht um den Grundgesetz-Artikel 3 Absatz 3, der bislang die Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unter anderem wegen ihrer Abstammung, ihrer Religion oder ihrer politischer Anschauungen verbietet.
    Bei dem Terroranschlag am 25. Juli im Berliner Tiergarten war eine Person getötet worden, es gab 31 Verletzte. Danach hatten sich bereits die SPD-Vorsitzenden Klingbeil und Bas sowie die Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman für eine solche Grundgesetzänderung ausgesprochen. Aus der Union kamen dagegen Vorbehalte.
    Diese Nachricht wurde am 22.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.