Anschlag bei Berliner CSD
Schutz queerer Menschen: Bundesjustizministerin Hubig will Grundgesetz ändern

Bundesjustizministerin Hubig setzt sich dafür ein, als Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin das Grundgesetz zu ändern.

    Stefanie Hubig spricht bei einer Pressekonferenz vor einem hellblauen Hintergrund in ein Mikrofon.
    Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). (picture alliance / dpa / Bernd von Jutrczenka)
    Die SPD-Politikerin sagte der Düsseldorfer Zeitung "Rheinische Post", sie sei dafür, den Grundgesetz-Artikel 3 Absatz 3 um ein Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität zu ergänzen. Der Artikel verbietet bereits die Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen etwa aufgrund ihrer Abstammung, Sprache, Heimat oder Herkunft, ihres Glaubens, ihrer Religion oder politischer Anschauungen.
    Hubig räumte ein, dass es in der Union noch Vorbehalte gegen eine solche Änderung der Verfassung gebe. Es kämen von dort aber auch ermutigende Signale.
    Bei dem Terroranschlag am 25. Juli im Berliner Tiergarten war eine Person getötet worden, es gab 31 Verletzte.
    Diese Nachricht wurde am 22.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.