
Der Bericht liefert neben Daten zu den Verbrechen auch Informationen zum Stand von Prävention, Hilfe und Aufarbeitung. Erstmals berichtet Amtsinhaberin Claus auf Grundlage des seit Juli 2025 geltenden Gesetzes, das die staatlichen Strukturen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt stärken soll. Mit dem Gesetz sind auch die Rechte Betroffener gestärkt worden. Sie haben jetzt ein Recht auf Akteneinsicht in den Jugendämtern.
Zugleich stellt die Vorsitzende der Unabhängigen Kommission des Bundes zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, Gebrande, ihren Bericht vor. Die Kommission hat nach eigenen Angaben inzwischen die Erfahrungen von mehr als 3.000 Menschen aufgenommen und ausgewertet.
Diese Nachricht wurde am 13.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
