Reform der Spitzensportförderung
Sportfördergesetz ist in Kraft getreten

In Deutschland ist das Sportfördergesetz in Kraft getreten. Damit wird der Spitzensport zum ersten Mal auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Herzstück der Reform ist eine zuständige Agentur mit Sitz in Leipzig.

    Das Bild zeigt das beleuchtete Schild mit der Aufschrift "Olympiastützpunkt" an der Eingangsdecke des Olympiastützpunkts Hamburg/Schleswig Holstein von unten fotografiert. Am oberen Bildrand sieht man grauen bewölkten Himmel.
    Zunächst sollen vor allem die olympischen Spitzenverbände gefördert werden - hier der Eingang zum Olympiastützpunkt Hamburg/Schleswig Holstein. (Daniel Bockwoldt/dpa)
    Die Agentur soll als unabhängige Stiftung des öffentlichen Rechts zentrale Aufgaben der Spitzensportförderung des Bundes übernehmen. Zunächst ist die Förderung der olympischen Spitzenverbände vorgesehen. Schrittweise sollen dann weitere Bereiche hinzukommen, darunter die paralympische und nichtolympische Verbandsförderung sowie die gezielte Unterstützung besonders erfolgversprechender Athletinnen und Athleten.
    Zu den Aufgaben der Agentur gehören die Bewertung von Leistungspotenzialen, die Entwicklung von Förderkonzepten sowie der Abschluss und die Überprüfung von Zielvereinbarungen mit den Verbänden. Damit sollen Fördermittel gezielter eingesetzt und Entwicklungspotenziale besser ausgeschöpft werden.
    Der Staatsminister für Sport und Ehrenamt, Ronald Rauhe, sagte: "Für unseren Spitzensport beginnt jetzt eine neue Etappe. Deutschland soll wieder zu den erfolgreichsten Sportnationen der Welt gehören".
    Die Gesetzgebung war begleitet von monatelangen Debatten über die Ausgestaltung des Entwurfes.
    Diese Nachricht wurde am 21.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.