
Das berichtet das Magazin Der Spiegel. Grund ist demnach die Wahlkampffinanzierung der AfD. Die Landtagsfraktion soll zahlreiche "Bürgerdialoge" finanziert haben, wie bereits die ARD im Frühjahr berichtete. Fraktionen erhalten staatliche Gelder konkret für ihre parlamentarische Arbeit. Diese Mittel dürfen grundsätzlich nicht zur Wahlkampffinanzierung eingesetzt werden. Andernfalls könnte die Chancengleichheit zwischen den Parteien beeinträchtigt werden. Fraktionszuschüsse sollen einer Partei keinen zusätzlichen, aus Steuergeldern finanzierten Vorteil im Wahlkampf verschaffen.
Aus Sicht der Berliner Parteienrechtlerin Sophie Schönberger wurde der Wahlkampf der AfD in Sachsen-Anhalt großteils aus Fraktionsmitteln finanziert. Das sei "offensichtlich rechtswidrig". Die Landtagswahl könne daher erfolgreich angefochten werden. Auch der Staatsrechtler Fabian Michl sagte dem Nachrichtenmagazin, eine Verletzung der Chancengleichheit durch eine unzulässige Wahlkampffinanzierung der Fraktionen stelle „einen Wahlfehler dar, der zum Gegenstand eines Wahlprüfungsverfahrens gemacht werden kann“. Der Staatsrechtler Christoph Möllers meinte, eine verdeckte Finanzierung aus Fraktionsmitteln könne in den demokratischen Wettbewerb eingreifen. Es müsse gesondert geprüft werden, ob ein möglicher Verstoß für die Mandatsverteilung relevant gewesen sei.
Die AfD hatte die Landtagswahl am 6. September gewonnen, eine absolute Mehrheit jedoch verfehlt.
Diese Nachricht wurde am 01.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
