
Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Stadt Mietwagenunternehmen wie Uber keinen Mindestpreis vorschreiben darf. Mietwagenverkehre unterschieden sich grundlegend von Taxiverkehren, erklärte das Gericht. Die rechtliche Verknüpfung dieser beiden Dienstleistungen sei daher nicht zulässig.
Die Stadt Köln hatte in einer Allgemeinverfügung Mietwagenunternehmen dazu verpflichtet, seit Anfang Juni ein Mindestbeförderungsentgelt einzuführen. Demnach durfte der Preis für die gleiche Strecke um höchstens 20 Prozent unterschritten werden.
Einen ähnlichen Vorstoß hatte schon die Stadt Essen unternommen und war mit einer vergleichbaren Begründung vor Gericht gescheitert.
Diese Nachricht wurde am 25.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
