Mobilität
Stadt Köln darf Mietwagenunternehmen keinen Mindestpreis vorschreiben

Im Streit um die Preise von Taxi-Konkurrenten ist die Stadt Köln vor Gericht unterlegen.

    Blick von der Seite auf das silbergraue Auto mit der Uber-Aufschrift an der Seite, das eine Straße entlangfährt. Der Hintergrund zeigt eine Häuserzeile und ist wegen der Geschwindigkeit unscharf.
    Gerichts-Erfolg für Unternehmen wie Uber in Köln. (Archivbild) (picture alliance / Jochen Tack / Jochen Tack)
    Das Verwaltungsgericht entschied, dass die Stadt Mietwagenunternehmen wie Uber keinen Mindestpreis vorschreiben darf. Mietwagenverkehre unterschieden sich grundlegend von Taxiverkehren, erklärte das Gericht. Die rechtliche Verknüpfung dieser beiden Dienstleistungen sei daher nicht zulässig.
    Die Stadt Köln hatte in einer Allgemeinverfügung Mietwagenunternehmen dazu verpflichtet, seit Anfang Juni ein Mindestbeförderungsentgelt einzuführen. Demnach durfte der Preis für die gleiche Strecke um höchstens 20 Prozent unterschritten werden.
    Einen ähnlichen Vorstoß hatte schon die Stadt Essen unternommen und war mit einer vergleichbaren Begründung vor Gericht gescheitert.
    Diese Nachricht wurde am 25.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.