
Das seit Jahren diskutierte Regelwerk wurde im Amtsblatt veröffentlicht. Damit haben Menschen in Frankreich nun das Recht, sich unter strengen Auflagen beim Suizid helfen zu lassen. Sie müssen volljährig sein und an einer unheilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit leiden. Zudem müssen sie ihren Willen frei und klar äußern können. Ärzte dürfen das tödliche Mittel erst nach Beratungen mit anderen verschreiben. Kritiker warnten, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid dem Missbrauch Tür und Tor öffnen könne – etwa indem sich kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlten, anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentierten, unheilbar Kranke müssten die Möglichkeit haben, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.
Mit dem Gesetz reiht sich Frankreich in die Reihe der Länder ein, die Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen gestatten, darunter Belgien, die Niederlande und die Schweiz.
Diese Nachricht wurde am 19.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
