Wuppertal
Street-Art-Gemälde darf nach BGH-Beschluss an Hochhausfassade

Ein Street-Art-Gemälde in Wuppertal darf nach einer Bundesgerichtshofsentscheidung an einer Hochhausfassade aufgebracht werden.

    Auf einer Hauswand ist im Rahmen des Projekts "Urbaner Kunstraum Wuppertal" (UKW) ein Greifvogel zu sehen, dem eine Haube aufgesetzt ist.
    Es geht um solche Wandbilder wie dieses hier: "Dominion" vom Künstler Nils RVA. Es ist Teil des Projekts "Urbaner Kunstraum Wuppertal" (UKW) - und an einer Hauswand in der Hofaue im Stadteil Elberfeld zu sehen. (dpa / Rolf Vennenbernd)
    Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Wohnungsbesitzers gegen einen Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft zurück. Er hatte sich durch die Instanzen geklagt und versucht, ein großformatiges Gemälde an der Nordseite des Gebäudes zu verhindern. [Az. V ZR 165/25]
    Die Mehrheit der Wohnungseigentümer will das Bild. Es soll Teil eines Kunstprojekts der Stadt sein: Mehrere Street-Art-Werke an Hausfassaden bilden dabei ein Ensemble entlang der Talachse Wuppertals. Gut für die Stadt, gut fürs Marketing, gut für den Tourismus - so die Idee.
    Der Kläger argumentierte unter anderem, das Vorhaben gestalte die Wohnanlage grundlegend um. Er könne über Jahre keine Klimaanlage an der Fassade anbringen, und es sei ein erhöhtes Aufkommen an Besuchern zu erwarten. Zudem bleibe offen, wie das Kunstwerk letztlich aussehen werde. Der BGH entschied jedoch, eine andere farbliche Gestaltung der Fassade könne mehrheitlich beschlossen werden. Insbesondere werde ein Wohnungseigentümer nicht dadurch unbillig benachteiligt, dass ihm ein Fassadengemälde weniger zusage als anderen. Wann ein baulicher Eingriff die äußere Gestalt einer Wohnanlage als Ganzes grundlegend umgestaltet, müsse im Einzelfall geklärt werden.
    Diese Nachricht wurde am 25.09.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.