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Streit um Kohl-Nachlass
Altkanzler kann Tonbänder wohl behalten

Altbundeskanzler Helmut Kohl kann die Tonbänder mit Gesprächen über sein Leben voraussichtlich behalten. Das stellte das Oberlandesgericht Köln klar, sprach aber noch kein Urteil. Zuvor hatte Kläger Heribert Schwan im DLF erklärt, notfalls in nächster Instanz auf sein Recht auf die Bänder pochen zu wollen.

18.07.2014
    Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl nimmt am 26.06.2013 in Berlin an der Denkmalenthüllung zu Ehren von Käthe Kollwitz teil.
    Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl nimmt am 26.06.2013 in Berlin an der Denkmalenthüllung zu Ehren von Käthe Kollwitz teil. (dpa / picture alliance / Michael Kappeler)
    Der Publizist und Kohl-Biograf Heribert Schwan ist der Ansicht, dass die Bänder mit insgesamt 600 Stunden Gesprächsaufzeichnung ihm und nicht Kohl zustehen. Das sagte er heute Morgen im Deutschlandfunk.
    Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts Köln stellte jedoch heute klar, dass die Berufung des Co-Autoren von Kohls Memoiren "wohl keine Aussicht auf Erfolg" habe. Demnach kann Altbundeskanzler Helmut Kohl die 135 Bänder mit aufgezeichneten Gesprächen über sein Leben voraussichtlich behalten. Allerdings steht das offizielle Urteil in dem Berufungsprozess noch aus. Das Gericht will seine Entscheidung erst am 1. August verkünden.
    Schwan hatte im DLF erklärt, auf jeden Fall in die nächste Instanz gehen zu wollen. "Wir werden kämpfen bis zum Schluss, weil wir das für ungerecht halten." Schon in der ersten Instanz sei "entschieden worden, dass es zwischen Helmut Kohl und mir ein Auftragsverhältnis gab, und aus diesem Auftragsverhältnis hat das Landgericht in Köln einen Herausgabeanspruch von Helmut Kohl abgeleitet. Es ging nicht um die Frage, wem gehören die Bänder, sondern es ging alleine darum, Auftragsverhältnis, und das ist falsch. Es gibt kein Auftragsverhältnis zwischen Helmut Kohl und mir und deswegen gibt es auch keinen Herausgabeanspruch von ihm."
    (kis/bor)