
Seine Anwälte legten beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin ein. Dieses hatte eine Klage von Shapira für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, die Hochschule habe laut Gesetz zwar eine Pflicht, Diskriminierung zu verhindern. Daraus lasse sich aber kein individuell einklagbares Recht ableiten. Shapira hatte der Universität vorgeworfen, ihn nicht ausreichend vor antisemitischer Diskriminierung geschützt zu haben.
Auch der Strafprozess um einen antisemitischen Angriff auf Shapira im Februar 2024 läuft weiter. Zuletzt hatte das Landgericht Berlin den Angeklagten in einem Berufungsprozess zu einer kürzeren Haftstrafe verurteilt als die Vorinstanz. Das Gericht sah kein antisemitisches Motiv für den Angriff. Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.
Diese Nachricht wurde am 18.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
