Landgericht Köln
Telekom darf auf Handybildschirmen keine Werbeslogans in der Netzanzeige verwenden

Die Telekom darf auf Handybildschirmen ihrer Kunden keine Werbeslogans anzeigen.

    Ein Telekom-Logo am Hauptsitz der Deutschen Telekom AG in Bonn.
    Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine Niederlage im Streit um ihre Mobilfunk-Netzanzeige erlitten (Archivbild). (dpa)
    Das Landgericht Köln gab in einem Urteil dem Verbraucherzentrale Bundesverband recht, der darin eine unlautere Werbeaktion sah. Die Telekom legte Berufung ein.
    Im Januar hatte die Telekom bei Mobilfunk-Kunden in der Zeile für die Netzerkennung auf dem Handybildschirm einen Werbeslogan verwendet. Normalerweise wird auf Handys am oberen Rand nur der Name des aktuellen Netzbetreibers angezeigt.
    Diese Nachricht wurde am 26.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.