Niedersachsen, Bayern und Thüringen
Unionsfraktionen drohen Berlin und Sachsen-Anhalt mit Verfassungsklagen für den Fall grundgesetzwidriger Gesetze

Mehrere Unionsfraktionschefs in den Ländern haben mit Verfassungsklagen für den Fall gedroht, dass die möglichen neuen Regierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt grundgesetzwidrige Gesetze beschließen.

    Der Schriftzug Bundesverfassungsgericht an der Gebäudemauer
    Bundesverfassungsgericht (imago | Political-Moments)
    Medien zitieren aus einer gemeinsamen Erklärung der Fraktionsvorsitzenden von CDU beziehungsweise CSU in Niedersachsen, Thüringen und Bayern. Darin heißt es, kein Bundesland stehe außerhalb des Grundgesetzes. Wenn extremistische Regierungen verfassungswidrige Gesetze beschlössen, werde man alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um dies zu verhindern.
    Mit Blick auf die geplante rot-grün-rote Regierung in Berlin werden als mögliche Verfassungsverstöße eine exorbitante Verschuldung fernab der Grenzen der Schuldenbremse, die Einführung eines verfassungswidrigen Ausländerwahlrechts oder die angestrebte Vergesellschaftung von Wohnungen genannt. In Sachsen-Anhalt wiederum werfe etwa die Ankündigung der AfD zur Abschaffung der Schulpflicht verfassungsrechtliche Fragen auf, heißt es weiter.
    Diese Nachricht wurde am 28.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.