
Das entschied das Oberlandesgericht Hamm in einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den Energiediscounter ExtraEnergie. Demnach waren alle Preiserhöhungen des Unternehmens im September, November und Dezember 2022 unwirksam. Für die betroffenen Kundinnen und Kunden gelte der ursprünglich gezahlte Preis.
Die ExtraEnergie GmbH hatte damals die Preise für Gas und Strom nach Angaben von Verbraucherschützern trotz vertraglicher Garantien um mehr als zweihundert Prozent erhöht. Das Unternehmen hatte dies mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine begründet und sich auf eine Störung der Geschäftsgrundlage laut Bürgerlichem Gesetzbuch berufen. Dem widersprachen die Richter und stellten klar, dass ExtraEnergie durch den garantierten Festpreis ein unternehmerisches Risiko eingegangen sei - und dieses auch im Falle unerwarteter Entwicklungen tragen müsse.
(Az. 2 VKl 2/23)
Diese Nachricht wurde am 05.10.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
